Individuelles Wohnen
Wenn die Personen alle Kriterien für einen Wechsel aus einer Kollektivunterkunft in die sogenannte 2. Phase - Individuelles Wohnen - erfüllt haben, können Sie in eine selbstangemietete Wohnung wechseln.
Bei der Wohnungssuche werden sie von der internen Wohnraumvermittlung unterstützt.
Damit ein Transfer von der Kollektivunterkunft in eine individuelle Wohnung möglich ist, müssen die Bewohnerinnen und Bewohner die folgenden Kriterien erfüllen:
- Asylentscheid (F oder B)
- Die selbstständige Wohnfähigkeit ist gegeben (Beispiele: Das Kennen der Funktionsfähigkeit der verschiedenen Haushaltsgeräte, Kenntnisse über Energiesparmassnahmen sowie über die Rechte und Pflichten von Mietern)
- Sprachniveau A1 zertifiziert
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
- Eine gute Kooperation und Verlässlichkeit ist gegeben
- Die Hausordnung sowie die Regeln und Vorschriften in der Kollektivunterkunft wurden eingehalten
- Anerkannte Flüchtlinge dürfen in eine selbst angemietete Wohnung ziehen, sofern der Mietzins den Vorgaben entspricht, auch wenn sie die Integrationsziele noch nicht erreicht haben.
Mit dem Übergang zum individuellen Wohnen werden die vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge einer regional zuständigen Integrationsberaterin oder einem Integrationsberater zugewiesen. Diese oder dieser ist für die finanzielle Unterstützung innerhalb der rechtlichen Vorgaben zuständig und berät die Personen in Alltagsfragen. Zudem unterstützt die oder der Sozialarbeitende die Personen in ihren individuellen Integrationsprozessen und gewährt ihnen Zugang zu passenden Integrationsmassnahmen.