Integrationsprozess
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge integrieren sich vom ersten Tag an.
Mit dem Eintritt der Personen in die Kollektivunterkunft (1. Phase) beginnt auch der Integrationsprozess. In der Kollektivunterkunft «Basis» erarbeiten die Personen gemeinsam mit der fallführenden Integrationsberaterin oder dem fallführenden Integrationsberatendem einen individuellen Integrationsplan. Sie nehmen an Deutschkursen teil, besuchen Kurse zur Weiterentwicklung und Festigung von Schlüsselkompetenzen und beteiligen sich an internen Workfareprogramm (allgemeine Putz- und Unterhaltsarbeiten in und um das Haus). Damit werden die Personen in einen geregelten Tagesablauf eingebunden.
Gezielte Arbeitsintegration
In der Kollektivunterkunft «Take-off» beginnt neben der weiteren Sozialintegration auch die gezielte Arbeitsintegration. Gemeinsam mit dem oder der fallführenden Integrationsberater oder Integrationsberaterin wird der Integrationsplan ggf. angepasst und weiter umgesetzt, beispielsweise mit dem Besuch von weiteren Deutschkursen und/oder mit spezifischen Arbeitsintegrationsmassnahmen.
Weg hin zur finanziellen Selbstständigkeit
Mit dem Übergang zum individuellen Wohnen werden die Personen einem regional zuständigen Integrationsberater oder einer regional zuständigen Integrationsberaterin zugewiesen. Diese oder dieser berät und begleitet die Personen im weiteren Integrationsprozess bis zur Erreichung der finanziellen Selbstständigkeit.
Für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis F und anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B besteht von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern ein Integrationsauftrag, wodurch mehr finanzielle Mittel und somit mehr Integrationsangebote für diese Personengruppe zur Verfügung stehen. Für Asylsuchende mit Ausweis N besteht kein Integrationsauftrag.